FAQs
Wie sieht eine Heilmittelverordnung aus?
Quelle: https://www.gkv-heilmittel.de/heilmittelversorgung_2_0/heilmittelversorgung_2_0_teil_8.jsp#lightbox
Was muss meine Heilmittelverordnung beinhalten?
- Kreuz bei Stimm-, Sprech-,Sprach- und Schlucktherapie
- persönliche Daten
- Ausstellungsdatum
- Hausbesuch ja/nein
- Therapiedauer
- Anzahl der Behandlungen
- wöchentliche Frequenz
- Diagnoseschlüssel
Wie lange dauert eine Therapieeinheit?
In der Regel handelt es sich um 45 Minuten Therapiezeit in einem Umfang von 10 Einheiten pro Verordnung. Je nach Bedarf werden aber auch 30 oder 60 Minuten verordnet.
Ist meine Heilmittelverordnung noch gültig?
Die Heilmittelverordnung ist 28 Tage nach Ausstellung gültig. Erhalten Sie erst später einen Termin bei uns, lassen Sie die Verordnung beim Arzt vor der ersten Therapieeinheit erneuern.
Wie kann ein Hausbesuch stattfinden?
Falls es Ihnen nicht möglich ist uns in der Praxis zu besuchen, kann Ihr/Ihre Hausarzt*in einen Hausbesuch verordnen (Kreuz bei Hausbesuch “ja”). Wir kommen dann zu Ihnen nach Hause oder in die gewünschte Einrichtung.
Welche ÄrztInnen dürfen Heilmittelverordnungen für die Logopädie ausstellen?
FachärztInnen der:
- Allgemeinmedizin
- HNO-Heilkunde
- Neurologie
- Phoniatrie
- Pädaudiologie
- Zahnmedizin
- Kieferorthopädie
Welche Versicherungsarten werden betreut?
Wir behandeln alle Versicherten, gesetzlich wie privat.
Öffnungszeiten
Mo-Fr: 8-17 Uhr
Haben Sie noch Fragen? Melden Sie sich gerne.
07323-9289937 I info@lokoro.de
Osterstraße 1 I 89547 Gerstetten